Als eingetragene Mediatorin, psychosoziale Beraterin, Coach und Supervisorin sind regelmäßige Fortbildungen Bestandteil meines beruflichen Alltags. Somit gebe ich mein Wissen gerne auch an angehende Kolleginnen und Kollegen weiter:
Um in die Liste der Mediator*innen beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) eingetragen zu werden, sind (unter anderem) 3 Einheiten Einzel-Supervision und 20 Einheiten Einzel-Selbsterfahrung nachzuweisen.
Als eingetragene Mediatorin und psychosoziale Beraterin (LSB) bin ich befugt, in Ausbildung befindliche Mediator*innen (i.A.u.S.) zu supervidieren und Selbsterfahrung anzubieten.
Über jede Einheit wird eine Bestätigung ausgestellt, die vom BMJ anerkannt wird.
Im Rahmen der LSB-Ausbildung ist (unter anderem) auch Einzel- und Gruppen-Supervision in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund der Absolvierung der erforderlichen Fortbildung im Ausmaß von 100 UE bin ich berechtigt, LSB in Ausbildung zu supervidieren. Die Berechtigung gilt auch für Ausbildungen, die der neuen Ausbildungsordnung unterliegen (§ 3 (8) Z 1 – 3 LSB-VO v. 21.03.2022 iVm Anlage 1, Modul XIII).
Über jede Einheit wird eine Bestätigung ausgestellt, die von der Gewerbebehörde (Magistrat oder BH) anerkannt wird.